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Zugangsmöglichkeiten

Grundsätzlich ist die Einschaltung der Der TOA-Vermittlungsstelle in jedem Stadium des Verfahrens möglich.
Voraussetzungen sind:

  • Es handelt sich nicht um eine Bagatellstraftat
  • Ein Geständnis liegt vor, beziehungsweise es ergibt sich ein klarer Sachverhalt
  • Staatsanwaltschaft/Amtsanwaltschaft halten einen Täter-Opfer-Ausgleich für in diesem Fall geeignet und sind bereit, das Strafverfahren nach einer erfolgreichen Konfliktregelung einzustellen oder eine strafmildernde Würdigung vorzunehmen.
 
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