Opferfonds
Über den Opferfonds der Vermittlungsstelle erhalten auch mittellose Beschuldigte die Möglichkeit, vereinbarte Wiedergutmachungsleistungen gegenüber Geschädigten zu erbringen. Dabei werden von Beschuldigten nachgewiesene gemeinnützige Arbeitsleistungen über Stundensätze aus Opferfondsmittel vergütet und an die Geschädigten ausgezahlt. Zinslose Darlehen können zu diesem Zweck ebenfalls gewährt werden. Den Geschädigten erwächst daraus der Vorteil einer schnellen und unbürokratischen Erfüllung ihrer Forderungen ohne Einleitung weiterer zivilrechtlicher Schritte.
Der Opferfonds wird aus Bußgeldzuweisungen und gelegentlichen Gottesdienstkollekten oder Spenden finanziert.
Spenden und Bußgeldzuweisungen werden erbeten auf folgendes Konto:
Evangelischer Regionalverband Frankfurt am Main und Offenbach
für: "Täter-Opfer-Ausgleich“
Rechneigrabenstraße 10
IBAN: DE82 5001 0060 0057 0606 04
BIC: PBNKDEFFXXX
Postbank Ffm