Jugendstrafverfahren
Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) im Jugendstrafverfahren ist ein Angebot an Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 20 Jahren.
Die rechtliche Grundlage ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG), das seit dem 1.Dezember 1990 in geänderter Fassung vorliegt. Aufgrund der Änderungen wird dem Diversionsgedanken in noch größerem Maße Rechnung getragen. Unter anderem ist in diesem Rahmen der Täter-Opfer-Ausgleich ausdrücklich in den Weisungskatalog aufgenommen worden (§ 10 Abs. 1 Ziff. 7 JGG).
Weitere Rechtsgrundlagen sind die §§ 45, 47 JGG in Verbindung mit § 153 StPO, die ein Absehen von der Strafverfolgung beziehungsweise eine Einstellung des Verfahrens regeln. Die Voraussetzungen dafür sind durch einen erfolgreich durchgeführten Täter-Opfer-Ausgleich im Sinne einer erzieherischen Maßnahme gegeben.