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Fallübermittlung

  • Bei Eingang der mit Bearbeitungsauftrag von der Justiz verfügten Unterlagen wird nach Überprüfung der Eignungskriterien die Bearbeitung begonnen.
  • Mit Abschluss einer Bearbeitung erhält die verfügende Stelle einen Bericht. Überlassene Unterlagen werden zurückgegeben.
  • Sofern noch Wiedergutmachungsleistungen zu erbringen sind, erfolgen Überwachung und unaufgeforderte Berichterstattung durch die Vermittlungsstelle.
 
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