Selbstmelder
Beschuldigte oder Geschädigte, die aus eigenem Antrieb die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs wünschen, können selbst Kontakt aufnehmen.
In einem Beratungsgespräch wird das Anliegen der Ratsuchenden in Hinblick auf eine Bearbeitungsmöglichkeit überprüft.
Stehen keine sachlichen oder inhaltlichen Gründe dagegen, wird versucht, die Zustimmung der Justiz und einen Bearbeitungsauftrag zu erlangen.