Beschuldigte
Beschuldigte
Die Kontaktaufnahme zu den Beschuldigten erfolgt in der Regel in Form eines schriftlichen Terminangebots für ein Vorgespräch. Auf die Freiwilligkeit und Vertraulichkeit wird im Anschreiben hingewiesen.
In diesem ersten Gespräch werden der rechtlichen Kontext, die Rolle der Vermittler und Inhalt und Ablauf der Vermittlung vorgestellt. Anhand dieser Informationen entscheiden die Beschuldigten, ob sie an einem Täter-Opfer-Ausgleich mitwirken möchten.
Im Falle einer Mitwirkung erhalten sie Gelegenheit, ihre persönliche Sicht des Tatgeschehens zu schildern.
Nach einer Phase der Reflektion des eigenen Verhaltens werden Gedanken und Vorstellung zur Wiedergutmachung sowohl auf materieller als auch auf immaterieller Ebene entwickelt und Erwartungen und Befürchtungen bezüglich eines Ausgleichsgesprächs besprochen.
Eine Ablehnung der Teilnahme an einem Täter-Opfer-Ausgleichs darf sich für Beschuldigte nicht nachteilig auswirken.